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   VGH Bayern, 09.02.1999 - 14 B 96.2272   

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VGH Bayern, 09.02.1999 - 14 B 96.2272 (https://dejure.org/1999,44691)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.1999 - 14 B 96.2272 (https://dejure.org/1999,44691)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 14 B 96.2272 (https://dejure.org/1999,44691)
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Wird zitiert von ... (16)

  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 2 BV 13.789

    Innenbereich; Begriff der Hausgruppe; Vierspänner-Haus (Quattro-Haus);

    Ein einheitlicher Gesamtbaukörper kann auch noch vorliegen, wenn zum Beispiel aus gestalterischen Gründen die gemeinsame vordere und rückwärtige Außenwand des einheitlichen Baukörpers durch kleinere Vor- und Rücksprünge aufgelockert wird (vgl. BayVGH, U.v. 9.2.1999 - 14 B 96.2272 - juris).
  • VG Karlsruhe, 03.11.2011 - 3 K 2289/09

    Urheberrechtsschutz für die in einem Gericht dokumentarisch aufbereiteten

    Sachdienlichkeit ist anzunehmen, wenn auch für die geänderte Klage der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt und die Klageänderung die endgültige Beilegung des Streites zwischen den Parteien fördert, ohne dass der Ablauf des Verfahrens besonders erschwert wird oder sich dessen Abschluss wesentlich verzögert (vgl. BayVGH, Urt. v. 09.02.1999 - 14 B 96.2272 -, juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 15 CS 10.352

    Beschwerde; Antragsbefugnis des Sondereigentümers; bauplanungsrechtlicher Begriff

    Eine Hausgruppe im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO liegt vor, wenn drei oder mehr funktional selbständige Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden (vgl. hierzu BayVGH vom 9.2.1999 Az. 14 B 96.2272 - juris - Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 23 zu § 22 BauNVO; Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 6. Aufl. 2010, RdNr. 10 zu § 22).

    Ein einheitlicher Gesamtbaukörper kann auch vorliegen, wenn zum Beispiel aus gestalterischen Gründen die gemeinsame vordere und rückwärtige Außenwand des einheitlichen Baukörpers durch kleinere Vor- und Rücksprünge aufgelockert wird (BayVGH vom 9.2.1999 a.a.O.).

  • VG München, 26.06.2017 - M 8 K 16.2602

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots und

    Ein einheitlicher Gesamtkörper kann auch noch vorliegen, wenn dieser durch kleinere Vor- und Rücksprünge aufgelockert wird (BayVGH U. v. 9.2.1999 - 14 B 96.2272; U. v. 11.12.2014 - 2 BV 13.789, bestätigt durch BVerwG B.v. 14.09.2014, 4 B 16/15).
  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 15 CS 10.355

    Beschwerde; Antragsbefugnis des Sondereigentümers; bauplanungsrechtlicher Begriff

    Eine Hausgruppe im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO liegt vor, wenn drei oder mehr funktional selbständige Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden (vgl. hierzu BayVGH vom 9.2.1999 Az. 14 B 96.2272 - juris - Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 23 zu § 22 BauNVO; Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 6. Aufl. 2010, RdNr. 10 zu § 22).

    Ein einheitlicher Gesamtbaukörper kann auch vorliegen, wenn zum Beispiel aus gestalterischen Gründen die gemeinsame vordere und rückwärtige Außenwand des einheitlichen Baukörpers durch kleinere Vor- und Rücksprünge aufgelockert wird (BayVGH vom 9.2.1999 a.a.O.).

  • VG München, 25.01.2016 - M 8 K 14.5171

    Baugrenze ist nicht nachträglich überholt bzw. obsolet geworden

    Ein einheitlicher Gesamtkörper könne auch noch vorliegen, werden aus gestalterischen Gründen die gemeinsame vordere und rückwärtige Außenwand des einheitlichen Baukörpers (hier Doppelhaus) durch kleinere Vor- und Rücksprünge aufgelockert werde (BayVGH, U.v. 9.2.1999 - 14 B 96.2272 - juris).
  • VG Augsburg, 23.02.2011 - Au 4 K 10.1367

    Bauplanungsrechtlicher Begriff der Hausgruppe; Verletzung von Nachbarrechten

    " Eine Hausgruppe im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO liegt vor, wenn drei oder mehr funktional selbständige Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden (vgl. hierzu BayVGH vom 9.2.1999 Az. 14 B 96.2272 - juris - Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 23 zu § 22 BauNVO; Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 6. Aufl. 2010, RdNr. 10 zu § 22).

    Ein einheitlicher Gesamtbaukörper kann auch vorliegen, wenn zum Beispiel aus gestalterischen Gründen die gemeinsame vordere und rückwärtige Außenwand des einheitlichen Baukörpers durch kleinere Vor- und Rücksprünge aufgelockert wird (BayVGH vom 9.2.1999 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 15 CS 10.351

    Beschwerde; Antragsbefugnis des Sondereigentümers; bauplanungsrechtlicher Begriff

    Eine Hausgruppe im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO liegt vor, wenn drei oder mehr funktional selbständige Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden (vgl. hierzu BayVGH vom 9.2.1999 Az. 14 B 96.2272 - juris - Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 23 zu § 22 BauNVO; Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 6. Aufl. 2010, RdNr. 10 zu § 22).

    Ein einheitlicher Gesamtbaukörper kann auch vorliegen, wenn zum Beispiel aus gestalterischen Gründen die gemeinsame vordere und rückwärtige Außenwand des einheitlichen Baukörpers durch kleinere Vor- und Rücksprünge aufgelockert wird (BayVGH vom 9.2.1999 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.09.2015 - 2 CS 15.1792

    Beschwerde; Abweichung; Abstandsflächen; Vierspänner-Haus (Quattro-Haus);

    Ein einheitlicher Gesamtbaukörper kann auch noch vorliegen, wenn zum Beispiel aus gestalterischen Gründen die gemeinsame vordere und rückwärtige Außenwand des einheitlichen Baukörpers durch kleinere Vor- und Rücksprünge aufgelockert wird (vgl. BayVGH, U.v. 9.2.1999 - 14 B 96.2272 - juris).
  • VG München, 26.06.2017 - M 8 K 16.2634

    Offene Bauweise und Begriff des Doppelhauses und der Hausgruppe

    Ein einheitlicher Gesamtkörper kann auch noch vorliegen, wenn dieser durch kleinere Vor- und Rücksprünge aufgelockert wird (BayVGH U. v. 9.2.1999 - 14 B 96.2272; U. v. 11.12.2014 - 2 BV 13.789, bestätigt durch BVerwG B.v. 14.09.2014, 4 B 16/15).
  • VG Würzburg, 25.03.2014 - W 4 K 13.1121

    Baueinstellung; Nutzungsuntersagung für nichtgenehmigtes Wettbüro;

  • VG München, 21.12.2021 - M 8 SN 21.5737

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Wintergarten

  • VG Augsburg, 06.12.2017 - Au 5 S 17.1617

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch "Doppelhaushälfte"

  • VG München, 26.06.2017 - M 8 K 16.2632

    Baugenehmigung für ein Reihenendhaus

  • VG München, 22.02.2017 - M 7 K 15.3215

    Auskunfts- und Löschungsanspruch bzgl. polizeilich gespeicherter Daten

  • VG München, 16.03.2015 - M 8 K 13.4257

    Aufstockung eines Reihenmittelhauses in einer in geschlossener Bauweise

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